Satzung

1. Gründung und Name

  1. Der am 01.06.1986 gegründete Bowlingclub trägt den Namen "BC TOP FIVE".
  2. Der Club gehört dem Allgemeiner Bowling Center Verein (ABCV) an.
    Der ABCV untersteht dem Bowlingverband Hamburg e.V.(BVH).
  3. Der Club ist politisch und konfessionell neutral.
  4. Die Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Clubs.
  5. Die Bekleidung in dem Mannschaftssport ist gemäß den Sportordnungen des Deutschen Keglerbundes (DKB) und der Deutschen Bowlingunion (DBU) einheitlich zu gestalten.

2. Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Clubs kann jede Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will,
    hat sich an den Vorstand zu wenden.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch Abstimmung der Mitglieder.
  3. Die Mitglieder sind in der Mitgliederliste aufgeführt.

3. Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Club.
  2. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu erklären, und zwar zum Ende der laufenden Saison.
  3. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Club ausgeschlossen werden
    a) wegen Zahlungsrückstand mit Beiträgen von mehr als einem halben Jahr trotz Mahnung,
    b) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Clubs oder groben unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens,
    c) wegen unehrenhafter Handlungen.
    Vor der Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschluss ist mit Bekanntgabe durch den 1. Vorsitzenden wirksam.
  4. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Eine Rückgewähr von vorausgezahlten Beiträgen ist möglich. Eine Rückgewähr von Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
    Bestehende Beitragszahlungen sind durch die jährliche Kündigungsfrist beim Verein ABCV, voll zu entrichten (Mindestens jedoch in Höhe der entstandenen Unkosten).
    Die Mitglieder haben bei Ihrem Verlust der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Clubvermögen.

4. Maßregelungen

  1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen des Vorstandes verstoßen, kann ein zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Clubs, verhängt werden.
  2. Bei kleineren Verstößen maßregelt der Mannschaftsführer.

5. Rechte der Mitglieder

  1. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder des Vereins das aktive Wahl- und Stimmrecht.
  2. Training: Alle Mitglieder haben das Recht auf Training.

6. Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben die Pflicht, Ihre Beiträge pünktlich zu zahlen.

7. Trainingstag und Trainingsbahn

  1. Trainingstag ist Donnerstag.
  2. Trainingsbeginn ist 20 Uhr.
  3. Die Trainingsbahn ist das Bowlingcenter Wagnerstraße.
  4. Es stehen uns ab 20 Uhr 2 Bahnen zur Verfügung.
  5. Die Clubmitglieder haben Vorrang bei der Nutzung der Trainingsbahn.
  6. Die Hausordnung jedes Bowlingcenters ist zu beachten.

8. Pokalspiele

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder des BC TOP FIVE.
  2. Der Pokal wird ab sofort zweimal jährlich als Wanderpokal ausgespielt. Sollte ein Spieler dreimal hintereinander erfolgreich Pokalsieger werden, geht der Pokal in seinen Besitz über und ein neuer Pokal ist vom Club anzuschaffen. Gleiches gilt im Falle von insgesamt fünf Pokalsiegen.
  3. Gespielt wird im Modus jeder gegen jeden. In jedem Spiel werden Punkte verteilt. Der Sieger einer Partie erhält 3 Punkte, der Verlierer 0 Punkte, bei einem Unentschieden werden die Punkte im Verhältnis 1:1 geteilt. Pokalsieger ist, wer am Ende die meisten Punkte errungen hat. Im Falle der Punktegleichheit wird ein Endspiel angesetzt.
  4. Pokaltermine liegen im April und Dezember. Nach Möglichkeit soll nach dem Pokal eine Clubsizung bzw. Weihnachtsfeier stattfinden.

9. Mannschaftsführer, Rechte und Pflichten des Mannschaftsführers

  1. Der Mannschaftsführer wird vor jeder Saison von den Spielern der betreffenden Mannschaft gewählt.
  2. Der Mannschaftsführer stellt die Mannschaft auf.
  3. Er legt die Einsatzfolge der Spieler für das jeweilige Spiel fest.
  4. Er informiert die Spieler, die spielen.
  5. Er wechselt ein und aus.
  6. Er ist regelkundig.
  7. Er verhandelt Proteste für die Mannschaft.

10. Beiträge

  1. Die Höhe der Beiträge und eventueller Umlagen, werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Als monatlicher Clubbeitrag wird 10 Euro festgesetzt. Die Beiträge sind in zwei Teilen zu je 60 EURO jeweils am 01.07. und am 01.12. des Jahres im Voraus zu entrichten. Es sollte hierbei sichergestellt sein, dass sich die Zahlungen spätestens am 5. Werktag des betreffenden Monats, auf dem TOP-FIVE-KONTO befinden.
  3. Die Beiträge sind bar zu zahlen, oder auf das bekannte TOP FIVE Konto zu überweisen.
  4. Je absolviertes Punktspiel der Clubmeisterschaft ist von jedem Spieler 1 Euro in die Clubkasse zu zahlen. Dieses Geld wird am Spielwochenende, von dem Kassierer der betreffenden Mannschaft eingesammelt, und auf das Clubkonto eingezahlt.

11. Mitgliederversammlung und Abstimmung der Mitglieder

  1. Clubsitzungen werden je nach Notwendigkeit abgehalten, mindestens jedoch einmal jährlich.
  2. Die Notwendigkeit einer Clubsitzung kann jedes Mitglied beantragen.
  3. Die Clubsitzungen finden abwechselnd bei den Mitgliedern oder an anderen Orten statt. Die Uhrzeit und der Ort werden rechtzeitig vom 1. Vorsitzenden bekannt gegeben.
  4. Die Mitgliederversammlung ist erst dann beschlussfähig, wenn 2/3 aller Mitglieder anwesend sind. (Hinweis auf Absatz 5) Ist die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so hat der Vorstand innerhalb von 4 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit. Bei Neuaufnahmen und Ausschlüssen, gilt grundsätzlich eine 2/3 Mehrheit.
    Kann ein Mitglied aus persönlichen Gründen nicht an einer Sitzung teilnehmen und möchte dieses Mitglied dennoch von seinem Stimmrecht Gebrauch machen, so kann er sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Dieses ist jedoch vor Beginn der Sitzung bekannt zugeben.
  6. Die Clubsitzung wird vom 1.Vorsitzenden geleitet.

12. Vorstand

  1. Der Vorstand wird aus 1. Vorsitzendem, Kassenwart und Sportwart gebildet.
  2. Zum heutigen Zeitpunkt sieht die Aufgabenverteilung im "Vorstand" wie folgt aus:
    Der 1. Vorsitzender ist Ralf Meuschke, der Kassenwart ist André Hauke, der Sportwart ist Dave Brauns.
  3. Der Mannschaftsführer und der Kassierer wird für jede Saison neu innerhalb der jeweiligen Mannschaft ermittelt.
  4. Bei größeren Verstößen gegen die Satzung ( Pkt. 4 ), stimmen die Mitglieder über die Art und Höhe einer Maßregelung ab. Das betreffende Mitglied ist von der Abstimmung ausgeschlossen.
  5. Alle Beschlüsse des Vorstandes benötigen eine Mehrheit von 2/3 aller Vorstandsmitglieder.

13. Der 1. Vorsitzende

  1. Der erste Vorsitzende leitet den Verein.
  2. Er ist für die ordnungsgemäße Meldung der Mannschaften verantwortlich. Er hat hierbei die Bestimmungen der Sportordnung des Bowlingverbandes Hamburg (BVH) zu beachten.
  3. Er ist für die Verteilung der Ranglistenkarten und Beitragsmarken verantwortlich.
  4. Er spricht den Verweis gemäß Punkt 4 Absatz 1 gegen ein Mitglied aus.
  5. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass möglichst alle Mitglieder bei der Mitgliederversammlung anwesend sind. Gegebenenfalls ist dieser Termin von Ihm zu verlegen.

14. Der Kassenwart

  1. Der Kassenwart ist für die Kasse verantwortlich.
  2. Er führt über Einnahmen- und Ausgaben Buch.
  3. Einnahmen: z.B. Beiträge und Spielgelder von den Mitgliedern.
  4. Ausgaben: z.B. Beiträge an den VHK, Anschaffungen für den Verein.
  5. Die Kassierer der Mannschaften übergeben die Einnahmen umgehend dem Kassenwart.

15. Der Sportwart

  1. Der Sportwart ist für das Absagen der Trainingsbahn verantwortlich.
  2. Er führt die interne TOP-FIVE-Rangliste und die Mitgliederliste.
  3. Er hält die Mitglieder über die Spieltermine (Clubmeisterschaften und Turniere) auf dem Laufenden.

16. Satzungsänderungen

  1. Eine Satzungsänderung bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  2. Alle in der Clubsitzung besprochenen Änderungen, die sich auf die Inhalte dieser Satzung beziehen, fließen automatisch in diese ein.

17. Auflösung des Clubs

  1. Die Auflösung des Clubs wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Bei der Abstimmung ist eine 2/3 Mehrheit ist erforderlich.
  2. Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden (auf Grund des Absatzes 1) zu gleichen Teilen Anspruch auf das Restguthaben des Clubs.